AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 28. Dez. 2012)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Online Stores der PRIMACYT Cell Culture Technology GmbH, Hagenower Str. 73, 19061 Schwerin („PRIMACYT“) sowie Informationen zu Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 1 Grundlagen
A. Allgemeine Grundlagen
(1) PRIMACYT liefert aus dem Online Store ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennt PRIMACYT nicht an.
(2) Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen der PRIMACYT mit dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform oder der wechselseitigen Bestätigung in Textform. Dies gilt auch für eine eventuelle Abbedingung der Textform.
(3) Angebote der PRIMACYT ohne zeitliche Bindung an das Angebot sind stets freibleibend. Angebote der PRIMACYT mit zeitlicher Bindung führen nur dann zum Vertrag, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindefrist annimmt. Ohne eigenes Angebot der PRIMACYT kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn PRIMACYT dem Kunden in Textform den Auftrag bestätigt.
(4) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen oder Angaben im Online Store bleiben vorbehalten. Rechte hieraus gegen PRIMACYT kann der Kunde nur dann herleiten, wenn sie zu einem wesentlichen Minderwert der Leistung führen.
(5) Mit der Registrierung gemäß § 2 und mit jeder Transaktion auf unserer Homepage erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als alleinmaßgeblich an.
B. Besondere Grundlagen
(1) Die Produkte der PRIMACYT dienen ausschließlich dem Gebrauch für Forschungszwecke und explizit NICHT diagnostischen oder therapeutischen Zwecken. Sie dienen explizit NICHT dem Gebrauch in Haushalten oder für Personen und Tiere. Der Gebrauch unserer Produkte kann gesetzlichen Einschränkungen unterliegen.
(2) Unbeschadet der Haftungsregelungen im Verlauf dieser Geschäftsbedingungen haftet PRIMACYT nicht im Falle des nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs bzw. Verwendung. Für den Gebrauch der Produkte ist fachkundiges Personal erforderlich. Für den Gebrauch der Produkte können Sicherheitsbestimmungen sowie andere Regelungen, z. B. der berufsständigen Art, zutreffen. Dies trifft insbesondere bei Zellen im Hinblick auf potenzielle Infektionsrisiken zu.
(3) Für den Weiterverkauf der Produkte an Dritte ist die vorherige schriftliche Zustimmung von PRIMACYT erforderlich.
(4) PRIMACYT steht es frei, jederzeit Bestellungen nicht auszuführen oder abzubrechen, wenn Zweifel am Besteller bezüglich der Einhaltung ethischer Standards auftreten.
§ 2 Registrierung als Nutzer
(1) Eine eventuelle Registrierung zum PRIMACYT Online Store erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zum PRIMACYT Online Store besteht nicht.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, in dem für die Registrierung vorgesehenen Anmeldeformular wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Etwaige spätere Änderungen sind der PRIMACYT unverzüglich mitzuteilen. Die Zulassung erfolgt durch elektronische Benachrichtigung seitens PRIMACYT.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Zugang nur für seine Zwecke genutzt wird. Insbesondere trägt der Kunde dafür Sorge, dass Benutzername und Passwort, falls erforderlich, Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(4) PRIMACYT ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen die Zugangsberechtigung durch Sperrung der Zugangsdaten zurückzunehmen, wenn der Kunde falsche Angaben im Anmeldeformular macht, die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen missbraucht, oder deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, oder gegen diese Registrierungsbedingungen oder gegen Ihre Sorgfaltspflicht im Umgang mit den bereitgestellten Zugangsdaten verstößt.
(5) Der Kunde hat das Recht, jederzeit in Textform die Löschung seiner Registrierung zu verlangen, es sei denn die Löschung steht der Abwicklung laufender Vertragsverhältnisse entgegen. PRIMACYT wird sodann alle Benutzerdaten und alle sonstigen über den Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten löschen, sobald diese nicht mehr benötigt werden.
§ 3 Datenschutz
(1) PRIMACYT speichert und verwendet nach ausdrücklicher Einwilligung und im Falle einer abgegebenen Bestellung kundenspezifische personenbezogene Daten, um künftige Bestellungen des Kunden so einfach wie möglich zu gestalten. Bei der Eingabe der Daten durch Registrierung wird der Kunde gefragt, ob diese personenbezogenen Daten gespeichert und für vorgenannte Zwecke verwendet werden dürfen. Der Kunde wird dabei über Art, Umfang, Ort und Zweck der Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datennutzung informiert. Die Zustimmung kann der Kunde jederzeit durch Senden einer Nachricht an info@primacyt.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
(2) PRIMACYT gibt die Kundendaten nicht an Dritte, mit Ausnahme eventueller Vertriebspartner, weiter.
(3) Weitere Mitteilungen zum Datenschutz finden Sie auf der PRIMACYT Webseite.
§ 4 Vertragsschluss, Liefervorbehalt
(1) Die Angebote auf der Internetseite sind freibleibend. PRIMACYT behält sich technische oder sonstige Änderungen vor.
(2) Mit dem Abschicken der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich gegenüber PRIMACYT, den Inhalt des Warenkorbes erwerben zu wollen (Angebot).
(3) PRIMACYT wird den Eingang der jeweiligen Bestellung unverzüglich in Textform via Email bestätigen. Diese Bestellbestätigung stellt jedoch keine Annahme des Angebotes vom Kunden dar. Auf potenzielle Fehler in den Angaben zum Sortiment auf ihrer Internetseite wird PRIMACYT den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.
(4) PRIMACYT kann das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrages durch Übersendung einer Auftragsbestätigung in Textform oder Zusendung der bestellten Ware innerhalb von 14 Tagen annehmen. Erfolgt während dieser Zeit keine Auftragsbestätigung, gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise im Online Store.
(2) Die Preise verstehen sich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ab Geschäftssitz der PRIMACYT, ohne Verpackung, Transport, gegebenenfalls Kühlmittel und Versicherung und sonstige Kosten, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung eventuell fälligen Umsatzsteuer.
(3) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. PRIMACYT kann die Belieferung jedoch auch von der Zahlung Zug-um-Zug (z. B. durch Nachnahme oder Bank-Lastschriftverfahren) oder einer Vorauszahlung abhängig machen. Alle Zahlungen haben spesen- und portofrei für PRIMACYT zu erfolgen.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung von Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) in gleicher Höhe, eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der gesetzlich eingeräumten Rechte bleiben vorbehalten. Alle Kosten, die der PRIMACYT nachweislich durch die verspätete Zahlung verursacht werden, wie zum Beispiel Verlängerungskosten, Anwaltskosten usw. gehen zu Lasten des säumigen Kunden.
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist PRIMACYT berechtigt auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. Ferner ist PRIMACYT dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Wenn sich die Vermögenslage des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, kann PRIMACYT auch vom Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
(6) Gegenüber Forderungen der PRIMACYT kann der Kunde nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen bzw. aus diesen ein Zurückbehaltungsrecht ableiten, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
(7) Die Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Verkäufe in Europa zu verstehen. Für Verkäufe in Länder der EU erfolgt der Verkauf ohne Mehrwertsteuer nur, wenn PRIMACYT eine gültige Mehrwertsteuer-Identnummer des Kunden vorliegt. Für Lieferungen in die Schweiz gelten die damit verbundenen beidseitigen gesetzlichen Bestimmungen und eventuell weitere getroffenen Absprachen.
§ 6 Lieferung
(1) Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese in Textform vereinbart sind. Im Zweifel gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen. Der Lauf der Frist beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Kunden, insbesondere Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und gegebenenfalls nach Leistung vereinbarter Anzahlungen. Die vereinbarten Termine gelten auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Waren ohne ein Verschulden der PRIMACYT nicht rechtzeitig geliefert bzw. die Leistungen nicht rechtzeitig erbracht werden konnten.
(2) Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf Höhere Gewalt und andere von PRIMACYT nicht zu vertretenden Störungen, z.B. Naturgewalten, Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, auch solche die Zulieferanten betreffend, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Störungen zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem PRIMACYT sich in Verzug befindet.
(3) Bei schuldhafter Nichteinhaltung einer verbindlichen Lieferfrist aus anderen als den Abs. 2 genannten Gründen kann der Kunde nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.
(4) Weitergehende Rechte des Kunden aus Verzug, insbesondere auf weitergehenden Schadenersatz, sind in dem in § 10 bestimmten Umfang ausgeschlossen.
(5) Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig.
§ 7 Gefahrübergang, Versendung
(1) PRIMACYT liefert ab ihrem Geschäftssitz an die vom Kunden angegebene Lieferadresse und erhebt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für Versand und Verpackung eine zusätzliche angemessene Vergütung.
(2) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort versandt, steht, wenn vom Kunden nichts anderes vorgegeben wird, die Versandart im Ermessen der PRIMACYT. Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung und Kosten des Kunden abgeschlossen.
(3) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die PRIMACYT nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Von PRIMACYT an den Kunden gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vom Kunden geschuldeten Vergütung im Eigentum der PRIMACYT.
(2) Bei Zugriffen Dritter auf die im Vorbehaltseigentum stehenden Waren, insbesondere bei Pfändungsmaßnahmen verpflichtet sich der Kunde die PRIMACYT unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Vorrecht der PRIMACYT hinzuweisen. Eventuelle Kosten und mögliche Schäden an der Vorbehaltsware trägt der Kunde.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PRIMACYT berechtigt, die Vorbehaltsware nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist auf Kosten des Kunden zurückzunehmen und für den Fall, dass die Vorbehaltware in den Besitz Dritter gelangt ist, Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber dem Dritten zu verlangen. Die Zurücknahme der Vorbehaltsware durch PRIMACYT für den Fall des Zahlungsverzuges gilt als Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn PRIMACYT dies ausdrücklich erklärt.
§ 9 Gewährleistung
(1) Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen PRIMACYT verjähren mit Ablauf von 12 Monaten, gerechnet ab Lieferung der Sache (Gefahrübergang) oder nach Mitteilung der Versandbereitschaft ab ihrem Geschäftssitz. Ausgenommen davon sind Lieferungen, deren Verfallsdatum binnen sieben Tage ab Zeitpunkt der Geltendmachung erreicht oder überschritten wurde, es sei denn PRIMACYT hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Lieferungen von Zellen unterliegen einer eingeschränkten und verkürzten Haltbarkeit. Etwaige Gewährleistungsansprüche aus diesen Lieferungen werden nach einer Anzeige durch den Kunden/Besteller zwischen den Parteien einvernehmlich geregelt.
(3) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen an PRIMACYT auf deren Kosten zurückzusenden oder auf Weisung von PRIMACYT auf seine Kosten fachgerecht zu vernichten und zu entsorgen. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. PRIMACYT behält sich vor unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Schlägt die Nacherfüllung trotz wiederholter Versuche der PRIMACYT fehl, kann der Kunde von dem einzelnen Kaufvertrag zurücktreten oder die Vergütung für die Leistung mindern. Darüber hinausgehende verschuldensunabhängige Gewährleistungsansprüche werden ausgeschlossen. Für verschuldensabhängige Gewährleistungsansprüche gilt die Haftungseinschränkung nach § 10 (4). Leistet PRIMACYT in Ansehung eines Mangels Nacherfüllung, ist die Verjährung des Gewährleistungsanspruchs in Ansehung des Mangels in der Zeit zwischen Zugang der Mangelanzeige bei PRIMACYT und Vornahme der Nacherfüllung gehemmt. In diesem Fall tritt die Verjährung des Gewährleistungsanspruchs in Ansehung des angezeigten Mangels frühestens 3 Monate nach Vornahme der Nacherfüllung ein. Eine Unterbrechung der Verjährung durch Vornahme der Nacherfüllung mit der Folge des Neubeginns der Verjährung wird ausgeschlossen.
(5) Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der PRIMACYT oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen, bleibt unberührt. Des weiteren bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PRIMACYT oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen, unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Haftungseinschränkung
(1) PRIMACYT haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Zudem haftet PRIMACYT für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet PRIMACYT jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. PRIMACYT haftet nicht für die fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. PRIMACYT haftet explizit nicht im Falle der Zuwiderhandlung entsprechend §1 B Besondere Grundlagen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten dann auch bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Soweit die Haftung von PRIMACYT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(3) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. PRIMACYT haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des PRIMACYT Online Stores noch für technische und elektronische Fehler während der Abwicklung einer Bestellung über den Online Store, auf die PRIMACYT keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen der PRIMACYT ist deren Geschäftssitz.
(2) Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, wird der Gerichtsstand Schwerin vereinbart.
§ 12 Copyright
Alle auf der PRIMACYT Website dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Nutzer und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber bzw. Urheber. Sämtliche auf der PRIMACYT Website dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Scripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen der PRIMACYT sind oder von ihr aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne ihr Einverständnis kopiert oder anderweitig genutzt werden. Alle Rechte bleiben vorbehalten.
§ 13 Links auf der Internet-Präsenz der PRIMACYT
PRIMACYT distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten sämtlicher mit Links versehenen Seiten auf dieser Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf den Internetseiten der PRIMACYT angebrachten Links.
§ 14 Kundeninformationen bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
(1) Der Vertragstext bei Bestellungen im Online Store wird durch PRIMACYT gespeichert und ist für den Kunden nicht zugänglich.
(2) Etwaige Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde vor dem Absenden der Bestellung erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion jederzeit vor Absendung der Bestellung korrigieren.
(3) Die wesentlichen Merkmale der von der PRIMACYT angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote hat der Kunde den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen des Internetangebots zu entnehmen.
(4) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind deutsch und englisch, wobei im Zweifel der Vertragstext in deutscher Sprache den Vorrang hat.
(5) Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche können unter der in der Anbieterkennzeichnung angegebenen Adresse vorgebracht werden.
§ 15 Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
(1) Auf sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die mit PRIMACYT geschlossen werden, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens zu Verträgen über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
(2) Sollte in einem der Geltung dieser AGB unterliegenden Einzelvertrag eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. In diesem Falle soll anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung eine Regelung treten, die dem mit der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung wirtschaftlich verfolgten Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch, wenn sich im Vertragstext Lücken ergeben sollten.
© 2012-2023 PRIMACYT Cell Culture Technology GmbH